Forschungsförderung

Die DMKG fördert als wissenschaftliche Fachgesellschaft die Grundlagen-orientierte und klinische Erforschung von Kopf- und Gesichtsschmerzen.

 

  • Alle 2 Jahre wird der Wolffram Kopfschmerzpreis ausgeschrieben. Eingereicht werden können Diplomarbeiten, Doktorarbeiten und Publikationen von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an einer akademischen Einrichtung in Deutschland tätig sind. Es besteht keine Altersbegrenzung. Der erste Preis wird mit 5.000 €, der zweite mit 2.500 € und der dritte mit 1.000 € gewürdigt. Die Bewertung nimmt das DMKG-Präsidium vor. Dieses behält sich vor, externe Gutachter hinzuziehen.

 

  • Darüber hinaus vergibt die DMKG Forschungsstipendien zum Thema Kopf- oder Gesichtsschmerz. Die Förderung durch ein DMKG Stipendium soll im Besonderen dazu dienen, jungen Wissenschaftlern die Möglichkeit zu eröffnen, wichtige Themen auf dem Gebiet der Schmerzforschung intensiv zu bearbeiten und zu publizieren. Erfolgreiche Forschungsarbeiten können auf Antrag auch die Möglichkeit erhalten, die Förderperiode zu verlängern.
    Das Präsidium der DMKG bietet die Möglichkeit, geplante Forschungsvorhaben im Rahmen eines kurzen formlosen Vorantrags vorzustellen. Wird der Vorantrag als förderungswürdig erachtet, ist ein detaillierter Forschungsantrag an das Präsidium zu stellen. Die DMKG lässt Anträge auf Projektförderung, Stipendien und Bewerbungen für Preise (z.B. den Wolffram-Preis) durch ein unabhängiges Gremium von Gutachtern beurteilen. Dem Gremium gehören Frau Prof. Dr. Shahnaz Christina Azad (München), Prof. Dr. Frank Birklein (Mainz), Prof. Dr. Zaza Katsarava (Unna), Prof. Dr. Walter Magerl (Mannheim), Prof. Dr. Karl Messlinger (Erlangen) und Prof. Dr. Andreas Straube (München) an.

 

  • Die DMKG unterstützt auch die Teilnahme von Nachwuchswissenschaftlern bei Nationalen und Internationalen Kopfschmerzkongressen. Nach entsprechender Antragstellung (Lebenslauf, Nachweis bisheriger wissenschaftlicher Aktivitäten im Fachbereich Kopfschmerz, Literaturverzeichnis, ggf. Nachweis von eigenen Aktivitäten auf dem Kongress) kann das Präsidium einen Reisekostenzuschuss gewähren. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Etat, den zu erwartenden Kosten und ggf. auch nach der Zahl der Bewerber. Der Antrag auf Reisekostenzuschuss ist an die DMKG-Geschäftsstelle zu richten.

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