Kurs-Zertifizierung

Voraussetzungen für Anträge auf Zulassung einer Veranstaltung als zertifizierte DMKG Fortbildung zum Erwerb von DMKG Fortbildungspunkten

Anträge auf Zulassung als zertifizierte Fortbildung müssen spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungstermin im Generalsekretariat eingehen (formloser Antrag mit Beilage der Einladung einschließlich aktuellem Programm/Ablauf der Veranstaltung).
Dabei müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Eine Veranstaltung kann nur dann zertifiziert werden, wenn mindestens ein Mitveranstalter DMKG-Mitglied ist.

  • Auch für Veranstaltungen, die ein Sponsoring durch die Industrie erhalten, können Fortbildungspunkte gewährt werden. Dabei müssen die Sponsoren und die Höhe des Sponsoring genannt werden und die Veranstaltungen müssen zudem dem aktuellen Pharmakodex entsprechen.

  • Veranstaltungen, bei denen eine Firma als Veranstalter auftritt, sind dagegen nicht für den Erwerb von DMKG Fortbildungspunkten geeignet.

  • Inhaltlich müssen nationale bzw. internationale Leitlinien berücksichtigt werden. Mindestens 50% der Referate müssen Inhalte der Kategorie A abdecken, die übrigen Referate können auch Themen der Kategorie B beinhalten. Themen der Kategorie A sind: Epidemiologie, Diagnose, Pathophysiologie, Therapie (medikamentös und nicht medikamentös) aller primären Kopfschmerzerkrankungen, aller sekundären Kopfschmerzerkrankungen, der Gesichtsschmerzen und Neuralgien, sowohl im Kindes- wie im Erwachsenenalter. Im Besonderen spezielle Therapiesituationen wie Schwangerschaft, Stillzeit, internistische Begleiterkrankungen und psychiatrische Komorbiditäten. Themen der Kategorie B sind z.B. alternative Therapieverfahren und andere kopfschmerzrelevante Themen.

  • 30 Minuten zertifizierte Fortbildung entsprechen einem Fortbildungspunkt. Pro Veranstaltung können maximal 6 Punkte vergeben werden.

  • Pro Veranstaltung müssen mindestens 2 Module von je 30 min Dauer (inkl. 5-10 Min. Diskussion) zum Thema Kopf- und / oder Gesichtsschmerz vorkommen.

  • Auf der Einladung für die Veranstaltung muss der Passus „Zertifiziert durch die DMKG“ auf der Frontseite erscheinen, die Verwendung des DMKG-Logos ist erwünscht. Wird die Veranstaltung finanziell von der DMKG unterstützt, so muss das DMKG-Logo auf der Frontseite erscheinen.

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