April 2011: Die ambulante Versorgung von Clusterkopfschmerzpatienten mit Sauerstoff

Die ambulante Versorgung von Clusterkopfschmerzpatienten mit Sauerstoff hat sich in den letzten Jahren deutlich vereinfacht. Im Hilfsmittelverzeichnis der ambulanten Krankenkassen sind entsprechende Druckminderer unter der Nummer 14.24.05.0000 (die Sauerstoffflaschen selbst als Verbrauchsmaterial unter der Nummer 14.99.99.1.) für die Indikation Clusterkopfschmerz aufgeführt. Eine Zulassung als Arzneimittel für die Indikation Clusterkopfschmerz erfolgte für medizinischen Sauerstoff unter der Nummer 69557.00.00 bei Bundesinstitut für Arzneimittel.

In der täglichen Praxis wendet sich der Patient mit dem ausgefüllten Hilfsmittelrezept an ein Sanitätshaus, von dem dann die weitere Abwicklung einschließlich Klärung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen und evtl. des vertraglichen Lieferanten erfolgt. In dringenden Fällen kann jedoch durch eine direkte Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse Zeit gespart werden. Nur noch in Ausnahmefällen kommte es in den letzten Jahren zu Rückfragen des Medizinischen Dienstes.

Wir würden aus praktischen Gründen folgendes Vorgehen vorschlagen:

  1. Die Diagnose sollte durch einen in der Diagnostik und Therapie der Kopfschmerzerkrankungen erfahrenen Kollegen gesichert sein.
  2. Vor der Verordnung sollte die Wirksamkeit der Sauerstoffinhalation in der Attackencoupierung z.B. in der Klinik überprüft worden sein, wobei insbesondere bei hoher Belastung (z.B. bei vielen Attacken pro Tag und chronischen Formen) auch davon abgewichen werden kann.
  3. Bei Kassenpatienten sollte ein Hilfsmittelrezept zur Verordnung eines Sauerstoffgerätes zur Inhalation von reinem Sauerstoff über Maske ausgestellt werden, in dem die etwa benötigte Menge an Sauerstoff (7-15 l/min, ca. 15-20min/Attacke) und die Diagnose vermerkt sein sollten. Bei Privatpatienten kann ein Privatrezept ausgestellt werden, das ebenfalls die obigen Angaben enthält. Zudem sollte vermerkt werden, dass der Sauerstoff über Maske verabreicht werden soll.
  4. Der Patient geht dann mit dem Rezept in ein Sanitätshaus oder wendet sich direkt an einen Sauerstoffanbieter, die dann die weitere Abwicklung mit der Kasse vornehmen und die Lieferung des Druckminderers, der Sauerstoffflasche und der Maske veranlassen. In dringenden Fällen sollte sich der Patient direkt an seine Krankenkasse wenden, um Zeit zu sparen.
  5. Bei Rückfragen hinsichtlich der Indikation durch die Krankenkasse kann ein ärztliches Attest erstellt werden, das diese Indikation erläutert (siehe unten). Dieses Attest kann auch heruntergeladen werden, wobei individuelle Details ergänzt werden müssen. Dass ein solches Attest an die Krankenkasse erstellt wird, sollte mit dem Patienten vorher besprochen und entsprechend dokumentiert werden. Nicht sinnvoll ist ein Attest eines Lungenfacharztes. Diagnose und Therapie des Cluster Kopfschmerzens gehört als primäres Kopfschmerzsyndrom in das neurologische Fachgebiet.

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